Regeln

Grundregel
Jeder Beitrag soll relevant und inhaltlich und sprachlich hochwertig sein, und noch in einigen Jahren, nachdem er verfasst wurde, lesenswert sein. Jeder Beitrag muss als selbständiger Text lesbar und verständlich sein.

Die Sprache der Beiträge soll sich an der Sprache des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen und am Stil der überregionalen Qualitätspresse orientieren.

Wenn Kritik geübt wird, soll dies immer in konkreter und konstruktiver Form geschehen. Ausserdem sind stets genaue Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge zu machen.

Schreiben zum Urteil
Jeder Beitrag ist spezifisch zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu verfassen. D.h. dass mindestens 70% des Textes sich auf das konkrete Urteil beziehen müssen. Es wird empfohlen, zu Anfang das Urteil zusammenzufassen. Es ist erlaubt, dass bis zu 30% eines Beitrages über das jeweilige Urteil hinausgehen.

Persönliche Informationen und Selbstqualifikation als "juristische Fachperson"
Die persönlichen Informationen zum Autor des Beitrags in der Eingabemaske sind wahrheitsgemäss anzugeben. Mit einem Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Personen mit einer juristischen Fachausbildung sind aufgefordert, dies kenntlich zu machen (Kästschen ankreuzen "juristische Fachperson").

Sprachen
Es kann Deutsch oder Englisch verwendet werden. Es muss in der Hochsprache unter Befolgung aller Rechtschreibregeln geschrieben werden.

Anonymität
Die Anonymität der Urteile, wie sie auf der Webseite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht werden, ist zu wahren. Es ist nur erlaubt, die Anonymität einer Partei preiszugeben, wenn man selbst diese Partei im Verfahren war.

Uneigentliche Sprache
Humor und Ironie sind zugelassene und willkommene Stilmittel. Im Zweifel sind sie explizit kenntlich zu machen.

Verstoss melden
Wenn Sie auf Beiträge stossen, die unwahre oder gesetzeswidrige Aussagen enthalten, melden Sie bitte diese bitte mittels der Funktion "Verstoss melden".